Erwachsenenorthopädie
Sie verdienen ausführliche Diagnostik und zeitnahe Einleitung der notwendigen Therapie ohne zeitlichen Druck und in ruhiger Umgebung. Dabei kann ich auf ein modernes und ganzheitliches Spektrum der konservativen Orthopädie zurückgreifen. In Absprache mit Ihnen erstelle ich ein individuelles Konzept, welches eine moderne Schmerztherapie mit osteopathischen und manualtherapeutischen Methoden aus einer Hand beinhalten kann. Der Erfolg wird konsequent kontrolliert und die Therapie individuell und ständig angepaßt.
Sind die konservativen Therapiemöglichkeiten ausgeschöpft und ein operativer Eingriff unumgänglich bzw. sinnvoll, bin ich Ihnen bei der Suche des nach dem für Sie und Ihrem Krankheitsbild passenden Operateurs gerne behilflich.
Leistungen
Ausführliche orthopädische Anamnese und körperliche Untersuchung
Ärztliche Osteopathie (Ausbildung bei der Deutschen Akademie für Osteopathische Medizin (DAOM))
Ultraschalldiagnostik
Injektionsbehandlung in Muskeln und Gelenke
Manuelle Medizin (Ausbildung bei der Gesellschaft für Manuelle Medizin (MWE))
Injektionsverfahren an der Wirbelsäule (minimalinvasiv)
Infusionen
Triggermedizin
Botulinumtoxin-Behandlung (medizinisch indiziert)
Kinderorthopädie
Kinder sind keine kleinen Erwachsenen und Kinderorthopädie ist keine Orthopädie an kleinen Menschen!
Als einzige niedergelassene Orthopädin mit Zusatzweiterbildung „Kinderorthopädie“ im Raum Düsseldorf, Mettmann, Neuss und Leverkusen bin ich spezialisiert zwischen alterstypischen, nicht krankhaften und krankhaften Auffälligkeiten zu unterscheiden. In Abhängigkeit vom Ausmaß der Auffälligkeiten und des Alters des Kindes können dort, wo es notwendig ist, rechtzeitig Therapien durchgeführt werden.
Die Kinderorthopädie ist ein spezielles Fachgebiet der Medizin. Deshalb dürfen nur Fachärzte, die eine 18-monatige Weiterbildung an spezialisierten Krankenhäusern geleistet haben, die Zusatzweiterbildung „Kinderorthopädie“ führen. Dazu bedarf es einer genauen Kenntnis der körperlichen Entwicklung in den unterschiedlichen Wachstumsphasen, welche von der Ärztekammer nochmals geprüft wird.
Leistungen
Hüftsonographie bei Säuglingen
Abklärung der Achsfehlstellung
Abklärung der Fußfehlstellung
Abklärung der Skoliose
Ärztliche Kinderosteopathie (Ausbildung DGMSM und MWE)
Manuelle Medizin bei Kindern ( Ausbildung durch Manuelle Medizin bei Säuglingen und Kindern (MWE))
Atlastherapie nach Arlen (Ausbildung DGMSM und MWE)
Ärztliche Osteopathie
Das wesentliche Prinzip der Osteopathie besteht in einer ganzheitlichen Betrachtung des menschlichen Körpers, nicht nur auf lokale Schmerzzustände begrenzt.
Häufig liegt die Ursache für Beschwerden nicht in strukturellen Organschädigungen wie sie in der klassischen Schulmedizin gesucht werden. Vielmehr bestehen Funktionsstörungen, die eine Krankheit bzw. Schmerzen auslösen, begünstigen oder aufrechterhalten können.
Um sinnvoll und zielführend osteopathische Behandlungen durchführen zu können, bedarf es genauer anatomischer Kenntnisse und der Fähigkeit schulmedizinisch zu therapierende Erkrankungen abzugrenzen. Der Vorteil der ärztlichen Osteopathie liegt darin, daß hier die schulmedizinische Abklärung und der sinnvolle Einsatz (ggf. ergänzender) osteopathischer Therapie aus einer Hand erfolgen kann.
Sind die Beschwerden ausführlich schulmedizinisch abgeklärt, Entzündungen, Tumoren und schwerwiegende Erkrankungen ausgeschlossen, so ist eine osteopathische Untersuchung und ggf. Therapie sinnvoll.
Die ärztliche Osteopathie dient der Erkennung und Behandlung von Funktionsstörungen des Bewegungsapparates, aber auch des Gefäß- und Nervensystems und der Organe. Der menschliche Körper stimmt alle Funktionen immerwährend aufeinander ab. Kommt es zu Störungen in einem Teil, hat dies Auswirkungen auf das ganze Körpersystem. Durch gezielte manuelle, sanfte Techniken können diese aufgespürt und gelöst werden.
Auch strukturelle Veränderungen wie z.B. Verschleißerscheinungen können durch osteopathische Verfahren zwar nicht geheilt, Beschwerden aber oft deutlich gelindert werden.
Aus rechtlichen Gründen wird darauf hingewiesen, dass in der Benennung der beispielhaft aufgeführten Anwendungsgebiete selbstverständlich kein Heilversprechen oder die Garantie einer Linderung oder Verbesserung aufgeführter Krankheitszustände liegen kann. Für den Bereich der Wirbelsäule, z.B. beim chronischen Schmerzsyndrom der Wirbelsäule, geht die Bundesärztekammer in der Regel von einer Wirksamkeit osteopathischer Behandlungen aus (Deutsches Ärzteblatt 2009, Seite 2325 ff.). Im Übrigen gibt es bislang keine Studien, die in wissenschaftlicher Hinsicht die Wirkungsweise der Osteopathischen Medizin bei den aufgeführten Krankheitsbildern nachweisen.
Botulinumtoxin (BTX)
Botulinumtoxin ist ein von Bakterien produziertes Eiweiß, daß erstmals 1820 von einem Landarzt als Gift entdeckt wurde. Heute wird Botulinumtoxin A biotechnologisch gewonnen und als hochwirksames und verschreibungspflichtiges Medikament eingesetzt. Es ist in der Hand von erfahrenen Therapeuten ein unproblematisches und nebenwirkungsarmes Medikament. Meist in der Schönheitsmedizin gegen Falten bekannt, ist es in dem behandelten Muskel gegen Überaktivität wirksam.
Aufgrund dieser gewünschten Wirkung wird es seit vielen Jahren neben der ästhetischen Medizin erfolgreich bei Muskelspastiken, Dystonien, Bruxismus (Zähneknirschen) und chronischer Migräne medizinisch indiziert eingesetzt. Dies muss in einem Behandlungskonzept eingebunden sein.
Zusätzlich wurde in Studien eine gute Wirksamkeit von Botulinumtoxin bei „Tennisellenbogen“ (chronischer Epicondylitis humeri radialis) und chronischem „Fersenschmerz“ (Plantarfasziitis) belegt. Sind die nicht operativen Behandlungsmöglichkeiten bei chronischem Verlauf ausgeschöpft, ist Botulinumtoxin eine gute Alternative.
Was ist eine Privatpraxis?
Alle Privatpatienten (auch beihilfeberechtigten Patienten) erhalten ihre Rechnung und bekommen diese von ihren Versicherern in gewohntem Umfang erstattet.
Gesetzlich versicherte Patienten dürfen nicht „auf Chipkarte“ behandelt werden. Allerdings ist die private Behandlung, die sich immer nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) richtet, oft günstiger als man denkt. Gerne geben wir Ihnen Auskunft über die voraussichtlich entstehenden Kosten.
Eine (Teil)-Erstattung durch Ihre gesetzliche Krankenkasse ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Nämlich dann, wenn Sie zuvor mit der Krankenkasse eine Kostenerstattung vereinbart haben. Dies muss jedoch vor Inanspruchnahme meiner Leistung geschehen.
Zusätzlich gibt es für osteopathische Behandlungen die Möglichkeit der (Teil-)Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen. Auch dies ist vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Krankenkasse zu klären.
www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html
Als einzige niedergelassene Orthopädin mit der Zusatzqualifikation Kinderorthopädie im Raum Düsseldorf, Neuss, Mettmann und Leverkusen habe ich bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) einen Antrag auf Sonderbedarfszulassung gestellt, um auch gesetzlich versicherte Patienten behandeln zu dürfen. Dieser Antrag wurde von der KVNO und dem Sozialgericht Düsseldorf abgelehnt, da ein entsprechender Sonderbedarf nicht gesehen wird.